Rechtsprechung
BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Deutsches Notarinstitut
AÜG § 1; BGB §§ 133 B, 157 C; ZPO §§ 139, 287
Bestimmung des Vertragstyps unabhängig von Bezeichung durch Vertragsparteien; keine Umgehung zwingender Schutzvorschriften - Prof. Dr. Lorenz
Vertragsfreiheit und Vertragstypenwahl: Keine Definitionsfreiheit der Parteien; Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassungsvertrag; Bereicherungsausgleich bei Arbeitsleistungen unter Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG: ...
- Wolters Kluwer
Revision - Rechtliche Einordnung - Vertrag - Rechtsfolge - Vertragsparteien - Wortlaut - Praktische Durchführung - Wirklicher Wille - Geschäftsinhalt - Vertragstyp - Auslegung - AGB - Zwingende Schutzvorschriften - Gerichtliche Hinweispflicht - Fehlender Sachvortrag - ...
- Judicialis
AÜG § 1; ; BGB § 133 B; ; BGB § 157 C; ; ZPO § 139; ; ZPO § 287
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AÜG § 1; BGB §§ 133 157; ZPO §§ 139 287
Auslegung eines Vertrages; Anforderungen an gerichtliche Hinweise; Abweisung einer dem Grunde nach gerechtfertigten Klage - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Hinweispflicht des Gerichts bzgl. fehlendem Sachvortrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG): Keine vertragliche Umgehung! (IBR 2002, 647)
Verfahrensgang
- BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00
- BGH, 23.07.2002 - X ZR 83/00
Papierfundstellen
- NJW 2002, 3317
- MDR 2002, 1183 (Ls.)
- NZA 2002, 1086
- WM 2003, 541
- BB 2002, 1884 (Ls.)
- DB 2002, 2216
- ZfBR 2002, 778
Wird zitiert von ... (77) Neu Zitiert selbst (12)
- BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94
Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00
Danach ist Arbeitnehmer, wer seine vertraglich geschuldete Leistung im Rahmen einer von einem Dritten bestimmten Arbeitsorganisation zu erbringen hat und in diese eingegliedert ist, weil er hinsichtlich Ort, Zeit und Ausführung seiner Tätigkeit einem umfassenden Weisungsrecht seines Vertragspartners (Arbeitgebers) unterliegt (vgl. BAGE 78, 252, 256 f. m.w.N.).bb) Das Berufungsgericht hat für die rechtliche Einordnung des "Werkrahmenvertrages" vom 7. März 1997 auch mit Recht nicht auf die von den Parteien gewählten Bezeichnungen, sondern auf die tatsächliche Vertragsdurchführung abgestellt (dazu BAGE 67, 124 = NZA 1992, 12, 20; BAG DB 1993, 2337; BAG NZA 1995, 572, 573).
- BGH, 18.07.2000 - X ZR 62/98
Umfang und Verjährung des Bereicherungsanspruchs bei Tilgung einer Schuld
Auszug aus BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00
Wer einem Dritten unerlaubt Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung überläßt, kann aus ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 Abs. 1, 267 BGB) vom Entleiher zwar nicht Wertersatz für die von den Arbeitern geleisteten Dienste, wohl aber Herausgabe dessen verlangen, was der Entleiher erspart hat, wenn nicht er, sondern der Verleiher die Leiharbeiter entlohnt hat (BGHZ 75, 299, 302 ff.; Sen.Urt. v. 18.7.2000 - X ZR 62/98).Dies entspricht den vom Bundesgerichtshof (BGHZ 75, 299, 301; vgl. auch Sen.Urt. v. 18.7.2000 - X ZR 62/98) und vom Bundesarbeitsgericht (BAG DB 1999, 386 m.w.N.) in ständiger Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungsgrundsätzen.
- BGH, 08.11.1979 - VII ZR 337/78
Entlohnung einer unzulässigen Arbeitnehmerentleihung
Auszug aus BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00
Wer einem Dritten unerlaubt Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung überläßt, kann aus ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 Abs. 1, 267 BGB) vom Entleiher zwar nicht Wertersatz für die von den Arbeitern geleisteten Dienste, wohl aber Herausgabe dessen verlangen, was der Entleiher erspart hat, wenn nicht er, sondern der Verleiher die Leiharbeiter entlohnt hat (BGHZ 75, 299, 302 ff.;… Sen.Urt. v. 18.7.2000 - X ZR 62/98).Dies entspricht den vom Bundesgerichtshof (BGHZ 75, 299, 301;… vgl. auch Sen.Urt. v. 18.7.2000 - X ZR 62/98) und vom Bundesarbeitsgericht (BAG DB 1999, 386 m.w.N.) in ständiger Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungsgrundsätzen.
- BAG, 31.03.1993 - 7 AZR 338/92
Arbeitnehmerüberlassung - Bewachungsvertrag
Auszug aus BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00
bb) Das Berufungsgericht hat für die rechtliche Einordnung des "Werkrahmenvertrages" vom 7. März 1997 auch mit Recht nicht auf die von den Parteien gewählten Bezeichnungen, sondern auf die tatsächliche Vertragsdurchführung abgestellt (dazu BAGE 67, 124 = NZA 1992, 12, 20; BAG DB 1993, 2337; BAG NZA 1995, 572, 573).Der so ermittelte wirkliche Wille der Vertragspartner bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (BAG DB 1993, 2337).
- BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97
Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung …
Auszug aus BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00
Das gilt insbesondere in den Fällen, in denen die Erforderlichkeit ergänzenden Vortrags sich nicht bereits aus einem substantiierten Bestreiten der Gegenseite ergibt, sondern von der Bewertung des Gerichts im Einzelfall abhängt, wie z.B. hinsichtlich der Anforderungen an die Darlegung eines bestimmten Anspruchs (BGHZ 140, 365, 371). - BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96
Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr
Auszug aus BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00
Auf die Bezeichnung dieser Arbeitskräfte als Subunternehmer kommt es für die rechtliche Einordnung nicht entscheidend an (vgl. BAG BB 1998, 794). - BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89
Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag
Auszug aus BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00
bb) Das Berufungsgericht hat für die rechtliche Einordnung des "Werkrahmenvertrages" vom 7. März 1997 auch mit Recht nicht auf die von den Parteien gewählten Bezeichnungen, sondern auf die tatsächliche Vertragsdurchführung abgestellt (dazu BAGE 67, 124 = NZA 1992, 12, 20; BAG DB 1993, 2337; BAG NZA 1995, 572, 573). - BGH, 27.10.1994 - VII ZR 217/93
Fälligkeit des Architektenhonorars; Prüffähigkeit der Schlußrechnung
Auszug aus BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00
Die Hinweispflicht besteht grundsätzlich auch in Prozessen, in denen die Partei durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten wird, jedenfalls dann, wenn der Prozeßbevollmächtigte die Rechtslage erkennbar falsch beurteilt (BGHZ 127, 254, 260 m.w.N.;… Sen.Urt. v. 27.10.1998 - X ZR 116/97, NJW 1999, 418, 421). - BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 261/77
Dienstvertrag - Werkvertrag - Arbeitnehmerüberlassungsvertrag - Erfüllungsgehilfe …
Auszug aus BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00
Gewerbsmäßig im Sinne des § 1 Abs. 1 AÜG handelt ein Arbeitgeber, der die Arbeitsüberlassung auf gewisse Dauer anlegt oder mit ihr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erzielen will (BAGE 31, 135, 143 = NJW 1979, 2636, 2637). - BGH, 27.10.1998 - X ZR 116/97
Formularmäßige Pauschalierung ersparter Aufwendungen für den Fall der Kündigung …
Auszug aus BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00
Die Hinweispflicht besteht grundsätzlich auch in Prozessen, in denen die Partei durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten wird, jedenfalls dann, wenn der Prozeßbevollmächtigte die Rechtslage erkennbar falsch beurteilt (BGHZ 127, 254, 260 m.w.N.; Sen.Urt. v. 27.10.1998 - X ZR 116/97, NJW 1999, 418, 421). - BAG, 08.07.1998 - 10 AZR 274/97
Beitragspflicht des Entleihers illegal überlassener Arbeitnehmer zu den …
- BGH, 09.10.2000 - II ZR 58/99
Abweisung einer zur Höhe nicht ausreichend dargelegten Schadensersatzforderung
- BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12
Arbeitnehmerstatus - Werkvertrag
Ein Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von dem Rechtsverhältnis eines Werkunternehmers zudem maßgeblich durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit (BGH 25. Juni 2002 - X ZR 83/00 - zu I 2 b aa der Gründe) . - BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03
Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen; …
Daß dies dem Kläger in erster Instanz, sei es auch nach Einräumung einer von ihm zu beantragenden Schriftsatzfrist (vgl. BGH, Urt. v. 25. Juni 2002, X ZR 83/00, NJW 2002, 3317, 3320), nicht möglich gewesen wäre, wird von der Revision nicht geltend gemacht und ist auch sonst nicht ersichtlich. - BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04
Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren
Die Hinweispflicht dient vor allem der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und besteht auch gegenüber der anwaltlich vertretenen Partei, wenn der Prozessbevollmächtigte der substantiierungspflichtigen Partei ersichtlich darauf vertraut, dass sein schriftlicher Vortrag ausreicht (BGHZ 127, 254, 260; BGH, Urteil vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317 unter II 2 a; Urteil vom 18. Mai 1994 - IV ZR 169/93, NJW-RR 1994, 1085 unter 3 b;… Urteil vom 4. Juli 1989 - XI ZR 45/88, BGHR ZPO § 139 Abs. 1 Anwaltsprozess 3 m.w.Nachw.).Ein Hinweis ist weiter geboten, wenn ein Gericht von seiner in einer gerichtlichen Verfügung geäußerten Auffassung später abweichen will (BGH, Urteil vom 25. Juni 2002, aaO).
- BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12
Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von …
b) Ein Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von den Rechtsverhältnissen eines Werkunternehmers oder selbständig Dienstleistenden entscheidend durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit (vgl. für die Abgrenzung zum Werkvertrag BAG 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - Rn. 16; BGH 25. Juni 2002 - X ZR 83/00 - zu I 2 b aa der Gründe) . - OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 U 62/18
Auftraggeber und Auftragnehmer kündigen: Welche Kündigung beendet den Vertrag?
Da - aus der insoweit im Rahmen von § 538 ZPO maßgeblichen Sicht des LG (s.o.) - das LG offenbar davon ausgegangen ist, dass die Klägerin auf die o.a. "Hinweise" des LG keine hinreichende Stellungnahme abgegeben habe, war schon deswegen jedenfalls - bei etwaigen Zweifeln des LG insbesondere zu Inhalt bzw. Blattfolge von Anlage K 6 bzw. zum tatsächlichen bzw. richtigen Datum der Kündigungserklärung der Beklagten - eine Nachfrage des LG und ein ergänzender, hinreichend verständlicher gerichtlicher Hinweis an die Klägerin erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2003, VIII ZR 380/02, NJW-RR 2004, 281; BGH, Urteil vom 25.06.2002, X ZR 83/00, NJW 2002, 3317; OLG München, Urteil vom 19.02.1997, 7 U 4303/96, NJW-RR 1997, 1425;… Zöller-Greger, a.a.O., § 139, Rn 14 a/d mwN). - BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04
Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Vertragsauslegung
Maßgebend ist allein der tatsächliche Geschäftsinhalt (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36; 20. August 2003 - 5 AZR 610/02 - NZA 2004, 39; 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - ZTR 2006, 43, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BGH 25. Juni 2002 - X ZR 83/00 - AP ZPO § 139 Nr. 11 = EzA ZPO 2002 § 139 Nr. 2). - BGH, 18.04.2013 - I ZR 66/12
Anforderungen an einen richterlichen Hinweis
Es muss die Parteien vielmehr auf den fehlenden Sachvortrag, den es als entscheidungserheblich ansieht, unmissverständlich hinweisen und ihnen die Möglichkeit eröffnen, ihren Vortrag sachdienlich zu ergänzen (BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97, BGHZ 140, 365, 371; Urteil vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317, 3320; Beschluss vom 9. Juni 2005 - V ZR 271/04, NJW 2005, 2624;… MünchKomm.ZPO/Wagner, 4. Aufl., § 139 Rn. 20;… Prütting in Prütting/Gehrlein, ZPO, 4. Aufl., § 139 Rn. 8). - BGH, 16.04.2008 - XII ZB 192/06
Gericht muss eindeutigen Hinweis nicht wiederholen
Hat ein Gericht die Partei eindeutig und unmissverständlich auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage hingewiesen, muss es den Hinweis nicht wiederholen, wenn die Partei ihren Sachvortrag nicht auf den rechtlichen Hinweis eingerichtet hat (Abgrenzung zu BGH Urteile vom 21. Januar 1999 - VII ZR 269/97 - NJW 1999, 1264 und vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00 - NJW 2002, 3317).Will das Gericht von seiner in einer gerichtlichen Verfügung geäußerten Auffassung später abweichen oder hat die Partei einen nicht hinreichend eindeutigen Hinweis falsch aufgenommen, muss das Gericht diesen präzisieren und der Partei erneut Gelegenheit geben, dazu Stellung zu nehmen (BGH Urteile vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00 - NJW 2002, 3317, 3320 und vom 21. Januar 1999 - VII ZR 269/97 - NJW 1999, 1264).
Zwar ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Gericht einen einmal erteilten Hinweis präzisieren und der Partei Gelegenheit zur Stellungnahme geben muss, wenn sich erweist, dass die Partei den ursprünglichen Hinweis falsch aufgenommen hat (BGHZ 140, 365, 371 = NJW 1999, 1867, 1868; BGH Urteile vom 21. Januar 1999 - VII ZR 269/97 - NJW 1999, 1264 und vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00 - NJW 2002, 3317, 3320).
- BGH, 09.06.2005 - V ZR 271/04
Umfang des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Zulassung von in der ersten …
Das Gericht erfüllt seine Hinweispflicht nicht dadurch, daß es allgemeine und pauschale Hinweise erteilt; es muß vielmehr die Parteien auf den fehlenden Sachvortrag, den es als entscheidungserheblich ansieht, unmißverständlich hinweisen und ihnen damit die Möglichkeit eröffnen, dieses Vorbringen zu ergänzen (BGH, Urt. v. 25. Juni 2002, X ZR 83/00, NJW 2002, 3317, 3320). - BGH, 18.05.2017 - I ZR 178/16
Markenlöschungsverfahren: Umfang der Markennutzungspflicht
Ebenso wie im Falle eines missverstandenen gerichtlichen Hinweises führt das Missverständnis eines im gegnerischen Parteivortrag enthaltenen Hinweises allerdings dazu, dass es einer Klarstellung durch das Gericht bedarf, um die betroffene Partei in die Lage zu versetzen, ihren Sachvortrag sachdienlich zu ergänzen (vgl. zum missverstandenen gerichtlichen Hinweis BGH, Urteil vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317, 3320).Die Hinweispflicht besteht grundsätzlich gegenüber einer anwaltlich vertretenen Partei jedenfalls dann, wenn der Prozessbevollmächtigte die Rechtslage erkennbar falsch beurteilt (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1994 - VII ZR 217/93, BGHZ 127, 254, 260; Urteil vom 27. Oktober 1998 - X ZR 116/97, NJW 1999, 418, 421; BGH, NJW 2002, 3317, 3320).
- BGH, 22.02.2024 - III ZR 63/23
Inanspruchnahme der Gemeinde durch Grundstückseigentümer betreffend die …
- BGH, 14.05.2009 - I ZR 179/07
Die clevere Alternative
- BGH, 17.01.2014 - V ZR 5/12
Vorformulierter Bauträgervertrag: Inhaltskontrolle für eine Bindungsfristregelung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 476/15
Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Beweislast
- BGH, 10.12.2019 - II ZR 451/18
Erforderlichkeit eines richterlichen Hinweises; Verletzung des rechtlichen …
- BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10
Rückabwicklung eines von einen Treuhänder abgeschlossenen …
- BGH, 10.10.2006 - VI ZR 44/05
Voraussetzungen eines Verteilungsverfahrens wegen nicht ausreichender …
- OLG Brandenburg, 11.12.2013 - 11 U 172/12
Materielle Prozessleitung: Umfang der richterlichen Hinweispflicht
- BGH, 21.01.2003 - X ZR 261/01
Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag
- BFH, 19.02.2009 - IV R 10/06
Nachhaltigkeit einer Tätigkeit - Verkehrsbeteiligung - Abgrenzung zwischen …
- OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 138/22
Tassenspender
- BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 688/05
Bürgenhaftung - Erklärung des Bürgen mit Nichtwissen
- OLG Düsseldorf, 22.04.2016 - 22 U 148/15
Mängelbeseitigung nicht (mehr) möglich: Werklohn ohne Abnahme fällig!
- OLG Düsseldorf, 01.06.2021 - 15 U 26/20
Feststellung der Nichtigkeit eines Lizenzvertrags ex tunc Wirksamkeit einer …
- OLG München, 10.01.2014 - 10 U 2231/13
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Ablehnung eines Antrags auf …
- BGH, 03.07.2014 - IX ZR 285/13
Objektive Klagehäufung: Zulässigkeit der alternativen Verfolgung eines …
- OLG Nürnberg, 18.07.2012 - 12 U 1821/10
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach …
- LG Berlin, 05.09.2019 - 67 S 101/19
Minderung des Mietzinses wegen durch Modernisierungsmaßnahme bautechnisch …
- OLG Naumburg, 28.10.2004 - 4 U 138/04
Zum Umfang des bereicherungsrechtlichen Ausgleichs bei einem nichtigen …
- OLG Düsseldorf, 01.06.2021 - 15 U 27/20
Urkundenprozess auf Zahlung von Lizenzgebühren aus Lizenzvertrag; Lizenzvertrag …
- BGH, 28.10.2020 - IV ZR 17/20
Hinweis des Gerichts auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung zum …
- OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 23 U 148/11
Gerichtliche Hinweise müssen konkret formuliert sein!
- BGH, 27.03.2018 - X ZB 11/17
Voraussetzung der Anmeldung von Patenten; Einräumung der Gelegenheit zur Stellung …
- BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 348/05
Bürgenhaftung - Erklärung des Bürgen mit Nichtwissen
- OLG Düsseldorf, 27.04.2018 - 22 U 123/17
Abgrenzung von (zulässigem) Beweisantrag und (unzulässiger) Beweisermittlung?
- OLG Zweibrücken, 13.12.2013 - 3 W 147/13
Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Hinweis des Richters auf eine …
- OLG Koblenz, 22.04.2010 - 2 U 352/09
Außerordentliche Kündigung eines Vertragshändlervertrages wegen Nichterreichung …
- BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 1026/07
Verletzung rechtlichen Gehörs - Unklarer Hinweisbeschluss
- LG Hamburg, 27.01.2017 - 418 HKO 47/16
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: Abgrenzung zum Geschäftsbesorgungsvertrag; …
- OLG Schleswig, 29.05.2019 - 12 U 102/18
Vergütung von durch unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung erbrachten …
- OLG Zweibrücken, 16.11.2006 - 4 U 126/05
Überraschungsentscheidung nach erfolglosem richterlichen Vergleichsvorschlag
- BGH, 08.12.2005 - VII ZR 67/05
Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz
- OLG Brandenburg, 22.03.2007 - 12 U 116/06
Hinweispflicht bezüglich eines unschlüssigen Klagevorbringens nach …
- OLG Hamm, 28.02.2008 - 28 U 138/07
Anwaltshaftung: Kein unbeschränktes Mandat bei überschlägigem …
- OLG Braunschweig, 30.06.2016 - 9 U 26/15
Brandschutzschotten nicht fristgerecht eingebaut: Pächter kann kündigen!
- LAG Hamm, 17.06.2013 - 14 Ta 77/13
Hinweispflicht des Gerichts bei Mängeln in der Darlegung der persönlichen und …
- LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2015 - 3 Ta 142/15
Prozesskostenhilfe, sofortige Beschwerde, Erklärung über die persönlichen und …
- OVG Sachsen, 15.06.2017 - 3 A 358/16
Eintragung in die Handwerksrolle von Amts wegen, bevollmächtigter …
- LAG Hessen, 30.06.2010 - 10 Sa 1113/08
Mehrarbeitsklage
- LAG Berlin, 18.12.2002 - 16 Sa 923/02
Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung im öffentlichen Personennahverkehr
- BGH, 05.11.2018 - X ZB 13/17
Patentfähigkeit des Verfahrens zur Herstellung von Polyvinylacetalen als Neuheit …
- LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 637/10
Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft - Beitragsnachforderung infolge …
- LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 TaBV 60/02
Betriebsratswahl, wahlberechtigte Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer
- KG, 17.07.2006 - 24 U 374/02
Bauvertrag: Nichtigkeit bei einseitigem Verstoß des Unternehmers gegen das …
- OLG Köln, 21.06.2006 - 17 U 93/05
Hinweispflicht im Anwaltsprozess
- KG, 15.09.2005 - 12 U 143/03
Schlüssigkeit: Anforderungen an eine hinreichend substantiierte Behauptung
- LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 635/10
Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft - Beitragsnachforderung infolge …
- BGH, 19.02.2015 - V ZR 278/13
Anforderungen an die Dokumentation eines richterlichen Hinweises
- LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 636/10
Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft - Beitragsnachforderung infolge …
- BGH, 08.12.2005 - VII ZR 90/05
Verfahrensrecht - Sachvortrag verspätet, wenn Gericht Verspätung mitverursacht?
- OLG Naumburg, 25.08.2015 - 1 W 34/15
Prozesskostenhilfeverfahren: Hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung; …
- OLG Koblenz, 18.10.2013 - 8 U 131/12
Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung?
- BGH, 13.04.2006 - IX ZR 103/02
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung
- OLG Schleswig, 10.04.2012 - 11 U 18/10
Haftung des Sachverständigen für Fehler bei der Grundstücksbewertung im …
- LAG Baden-Württemberg, 11.01.2008 - 7 Ta 1/08
Antrag auf nachträgliche Klagezulassung - Hinweispflicht des Gerichts auf eine …
- OLG Saarbrücken, 11.12.2007 - 4 U 97/07
Probleme des "Abtretungsmodells"
- BGH, 15.09.2020 - X ZB 16/19
Beschwerde des Patentinhabers gegen den nach einem Einspruch erfolgten Widerruf …
- OLG Hamm, 17.07.2009 - 25 W 259/09
Nichtanerkennung einer ausländischen Entscheidung wegen Verstoßes gegen den …
- LG Leipzig, 26.04.2011 - 6 O 109/10
- BayObLG, 25.06.2020 - 1 AR 57/20
Örtliche Zuständigkeit des Gerichts im Dieselabgasskandal
- OLG München, 19.12.2008 - 10 U 2521/08
Parteivernehmung: Pflicht zur Anhörung von Beklagten im Zusammenhang mit dem …
- LG Gießen, 04.02.2004 - 1 S 197/03
Auslegung eines Mietvertrages; Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf …
- OLG Hamm, 24.11.2004 - 3 U 176/04
Wissen von den wesentlichen Umständen des Behandlungsverlaufs als Voraussetzung …
- OLG Hamm, 07.11.2008 - 11 Sch 2/08
- OLG Schleswig, 04.04.2023 - 12 U 3/23
Arbeitnehmerüberlassung bedarf der Schriftform!
- VGH Bayern, 13.12.2012 - 4 ZB 12.1263
Erschließungskosten; Kostenerstattung; Aufwandsersatz; Erschließungspflicht
- ArbG Herne, 02.06.2005 - 2 Ca 4455/04
Werkvertrag, Arbeitnehmerüberlassung, Überstundenentgelt, Schadenersatz
Rechtsprechung
BGH, 13.06.2002 - III ZR 186/01 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Revision - Niedergelassener Arzt - Krankenhausarzt - Patient - Wahlärztliche Leistungen - Honoraranspruch - Gebührenminderung - Arztpraxis - Privater Krankenversicherer
- Judicialis
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
GOÄ § 6 a Abs. 1 S. 2; BPflV § 22 Abs. 3 S. 1
Minderungspflicht nach § 6 a GOÄ bei Leistungen externer Ärzte für Krankenhauspatienten - rechtsportal.de
GOÄ § 6a Abs. 1 S. 2; BPflV § 22 Abs. 3 S. 1
Minderung des Honoraranspruchs bei Behandlung eines Krankenhauspatienten im Rahmen der Privatpraxis - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Minderungspflicht nach § 6a GOÄ bei Leistungen externer Ärzte für Krankenhauspatienten
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Minderungspflicht nach § 6a GOÄ bei Leistungen externer Ärzte für Krankenhauspatienten
- IWW (Kurzinformation)
Alle Fachgebiete - Minderung von Rechnungen für externe Krankenhäuser?
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Minderungspflicht nach § 6a GOÄ bei Leistungen externer Ärzte für Krankenhauspatienten
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Honorarrückforderung, weil der Chefarzt nicht gemindert hat?
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Minderung einer Konsiliarabrechnung beim Zusammenschluss von zwei Häusern?
- aerzteblatt.de (Entscheidungsbesprechung)
Gebührenordnung für Ärzte: Ein erneuter Schlag ins Kontor
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 07.06.2001 - 8 U 161/00
- BGH, 13.06.2002 - III ZR 186/01
- BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 1319/02
Papierfundstellen
- BGHZ 151, 102
- NJW 2002, 2948
- MDR 2002, 1183
- VersR 2002, 1030
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.09.1998 - III ZR 222/97
Höhe des Arzthonorars bei stationärer Krankenhausbehandlung
Auszug aus BGH, 13.06.2002 - III ZR 186/01
b) Wie der Senat bereits mit Urteil vom 17. September 1998 (III ZR 222/97 - NJW 1999, 868, 869) entschieden hat, dient § 6 a GOÄ dem Ausgleich der finanziellen Benachteiligung von Patienten mit stationärer privatärztlicher Behandlung.c) Der Senat hat sich in einem besonderen Fall externer Leistungserbringung mit der Anwendung der Gebührenregelung des § 6 a GOÄ beschäftigt: Niedergelassene Ärzte nahmen in ihrer Praxis in angemieteten Räumen auf dem Gelände eines Krankenhauses eine Dilatation der Arterien einer Patientin vor, die sich zur erforderlichen Vor- und Nachbehandlung in das Krankenhaus begeben hatte (vgl. Senatsurteil vom 17. September 1998 - III ZR 222/97 - NJW 1999, 868, 869; zu einem ähnlichen Fall vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Januar 1998 - IV ZR 61/97 - NJW 1998, 1790, 1791).
Dabei kommt es, da § 6 a GOÄ einer Doppelbelastung mit einer pauschalierenden Regelung entgegenwirken will, nicht auf die Feststellung an, ob dem Krankenhaus im Einzelfall Kosten in der zu mindernden Höhe entstanden sind oder nicht (vgl. Senatsurteil vom 17. September 1998 aaO).
Wie der Senat jedoch bereits mit Urteil vom 17. September 1998 (aaO) entschieden hat, vernachlässigt eine allein hierauf abstellende Betrachtungsweise den Stellenwert der ärztlichen Leistung im Rahmen der Behandlung des Patienten und - wie hier zu ergänzen ist - den Zusammenhang mit der Honorierung der Krankenhausleistung.
- BGH, 14.01.1998 - IV ZR 61/97
Berechnung privatärztlicher stationärer Leistungen
Auszug aus BGH, 13.06.2002 - III ZR 186/01
Dem trägt die Regelung des § 6 a GOÄ zur Harmonisierung von Bundespflegesatzverordnung und Gebührenordnung für Ärzte in einer pauschalierenden Art und Weise Rechnung, ohne danach zu fragen, ob, bei wem und in welcher Höhe Sach- und Personalkosten für die Leistungen im Einzelfall entstehen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1998 - IV ZR 61/97 - NJW 1998, 1790, 1791).c) Der Senat hat sich in einem besonderen Fall externer Leistungserbringung mit der Anwendung der Gebührenregelung des § 6 a GOÄ beschäftigt: Niedergelassene Ärzte nahmen in ihrer Praxis in angemieteten Räumen auf dem Gelände eines Krankenhauses eine Dilatation der Arterien einer Patientin vor, die sich zur erforderlichen Vor- und Nachbehandlung in das Krankenhaus begeben hatte (vgl. Senatsurteil vom 17. September 1998 - III ZR 222/97 - NJW 1999, 868, 869; zu einem ähnlichen Fall vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Januar 1998 - IV ZR 61/97 - NJW 1998, 1790, 1791).
- OLG Düsseldorf, 07.06.2001 - 8 U 161/00
Auszug aus BGH, 13.06.2002 - III ZR 186/01
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, das Berufungsgericht, dessen Urteil in MedR 2002, 91 f veröffentlicht ist, hat ihr - bis auf eine geringfügige Zinszuvielforderung - entsprochen.b) Dagegen wird von anderer Seite stärker der Zusammenhang mit der Abrechnungsfähigkeit von Pflegesätzen betont und der stationäre Charakter einer ärztlichen Leistung danach beurteilt, ob sie im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistung geschuldet und deshalb mit den auch von privatärztlich behandelten Patienten zu zahlenden allgemeinen Entgelten vergütet wird (vgl. Uleer/Miebach/Patt, § 6 a GOÄ Anm. 4.2; aus der Rechtsprechung die Entscheidung des Berufungsgerichts, MedR 2002, 91 f; ähnlich im Ergebnis BayVGH, MedR 2001, 423 f; OLG Hamm, MedR 2002, 90 f; vgl. auch OLG Karlsruhe, MedR 1990, 198, 199 f).
- OLG Hamm, 21.03.2001 - 3 U 149/00
Laborleistung in Arztpraxis nach Klinikaufenthalt - Minderung des Honorars
Auszug aus BGH, 13.06.2002 - III ZR 186/01
b) Dagegen wird von anderer Seite stärker der Zusammenhang mit der Abrechnungsfähigkeit von Pflegesätzen betont und der stationäre Charakter einer ärztlichen Leistung danach beurteilt, ob sie im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistung geschuldet und deshalb mit den auch von privatärztlich behandelten Patienten zu zahlenden allgemeinen Entgelten vergütet wird (vgl. Uleer/Miebach/Patt, § 6 a GOÄ Anm. 4.2; aus der Rechtsprechung die Entscheidung des Berufungsgerichts, MedR 2002, 91 f; ähnlich im Ergebnis BayVGH, MedR 2001, 423 f; OLG Hamm, MedR 2002, 90 f; vgl. auch OLG Karlsruhe, MedR 1990, 198, 199 f). - VGH Bayern, 02.03.2000 - 3 ZB 00.61
Auszug aus BGH, 13.06.2002 - III ZR 186/01
b) Dagegen wird von anderer Seite stärker der Zusammenhang mit der Abrechnungsfähigkeit von Pflegesätzen betont und der stationäre Charakter einer ärztlichen Leistung danach beurteilt, ob sie im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistung geschuldet und deshalb mit den auch von privatärztlich behandelten Patienten zu zahlenden allgemeinen Entgelten vergütet wird (vgl. Uleer/Miebach/Patt, § 6 a GOÄ Anm. 4.2; aus der Rechtsprechung die Entscheidung des Berufungsgerichts, MedR 2002, 91 f; ähnlich im Ergebnis BayVGH, MedR 2001, 423 f; OLG Hamm, MedR 2002, 90 f; vgl. auch OLG Karlsruhe, MedR 1990, 198, 199 f).
- BGH, 08.11.2007 - III ZR 54/07
Abrechnung ärztlicher Leistungen zum 2,3fachen des Gebührensatzes
dd) Der Senat vermag aus diesen Gründen keinen Ermessensfehlgebrauch darin zu sehen, wenn persönlich-ärztliche Leistungen, die sich in einem Bereich durchschnittlicher Schwierigkeit befinden, zum Schwellenwert abgerechnet werden (ähnlich OLG Koblenz NJW 1988, 2309; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 151, 102, 115, das von einer solchen Praxis - ohne Stellung hierzu zu nehmen - ausgeht). - BGH, 12.11.2009 - III ZR 110/09
Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte als Grundlage für die Vereinbarungen …
Soweit es sich um sozialversicherte Patienten oder Privatpatienten handelt, die darauf verzichten, wahlärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, sind auch die Leistungen eines vom Krankenhaus hinzugezogenen externen Arztes als Bestandteil der allgemeinen Krankenhausleistungen mit diesen Entgelten abgegolten (vgl. Senatsurteile BGHZ 151, 102, 106;… 172, 190, 195 f Rn. 19).Sie nimmt sich dieser Gestaltung nur an, wenn eine Zahlung solcher externer Leistungen durch den Patienten geschuldet wird, etwa im Sinne der Gebührenminderungspflicht nach § 6a Abs. 1 GOÄ, die bei der Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen auch den externen Arzt betrifft (vgl. Senatsurteil BGHZ 151, 102).
- BGH, 04.11.2010 - III ZR 323/09
Krankenhausbehandlung: Anspruch eines externen Arztes gegen einen …
Sie haben damit ihre Leistungen zwar mit den persönlichen und sachlichen Mitteln ihrer Praxis erbracht; ihre Leistungen sind jedoch, wie der Senat mit Urteilen vom 13. Juni 2002 (III ZR 186/01, BGHZ 151, 102, 106) und 10. Mai 2007 (…III ZR 291/06, BGHZ 172, 190 Rn. 19) entschieden hat, im Sinne des Vergütungsrechts der stationären Krankenhausbehandlung zuzuordnen.Während für die Berechnung der wahlärztlichen Leistungen nach § 17 Abs. 3 Satz 7 KHEntgG die Gebührenordnung für Ärzte entsprechende Anwendung findet, bleiben die für die Berechnung der privatärztlichen stationären Behandlung und der stationären Behandlung sozialversicherter Patienten maßgebenden Entgelte (Fallpauschalen, Sonderentgelte oder Pflegesätze) dieselben (vgl. Senatsurteil vom 13. Juni 2002 - III ZR 186/01, aaO S. 107 zu § 22 Abs. 3 BPflV;… Uleer/Miebach/Patt, Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen, 3. Aufl., § 6a GOÄ Rn. 4;… Brück, Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte, 3. Aufl., § 6a Rn. 3 unter 3.1 ).
Für die Anwendung des § 6a Abs. 1 GOÄ hat der Senat aus diesen Zusammenhängen mit dem Pflegesatzrecht den Schluss gezogen, dass auch ein niedergelassener externer Arzt, der seine Leistungen auf Veranlassung eines Krankenhausarztes in seiner eigenen Praxis und ohne Inanspruchnahme von Einrichtungen, Mitteln und Diensten des Krankenhauses für den Patienten, der wahlärztliche Leistungen vereinbart hat, erbringt, der Gebührenminderungspflicht unterliegt (Urteil vom 13. Juni 2002 - III ZR 186/01, BGHZ 151, 102), wie es auch hier geschehen ist.
§ 6a GOÄ dient, wie der Senat hervorgehoben hat (Urteile vom 17. September 1998 - III ZR 222/97, NJW 1999, 868, 869; vom 13. Juni 2002 - III ZR 186/01, aaO S. 105, 111), dem Ausgleich der finanziellen Benachteiligung von Patienten mit stationärer privatärztlicher Behandlung.
Eine solche Mehrbelastung hat der Senat in dem Umstand gesehen, dass der Wahlleistungspatient mit dem Pflegesatz allgemein Leistungen des Krankenhauses mit finanziert, die von diesem nicht selbst, sondern durch den Einsatz eines externen Arztes erbracht werden und bei einem Sozialversicherten oder Regelleistungspatienten mit dem Entgelt abgegolten sind (vgl. Urteil vom 13. Juni 2002 - III ZR 186/01, aaO S. 113 f).
- BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 34.03
Übernahme der Beihilfevorschriften als Landesrecht; Gesetzesvorbehalt; …
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2002 - III ZR 186/01 - (BGHZ 151, 102) seien gemäß § 6 a GOÄ die nach dieser Gebührenordnung berechneten Gebühren auch bei vollstationären privatärztlichen Leistungen, die von "niedergelassenen anderen Ärzten" erbracht würden, um 15 v.H. zu mindern.Mit Urteil vom 13. Juni 2002 - III ZR 186/01 - (BGHZ 151, 102 ff.) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Honoraranspruch eines niedergelassenen anderen Arztes, der auf Veranlassung eines Krankenhausarztes für einen im Krankenhaus behandelten Patienten, der wahlärztliche Leistungen mit dem Krankenhaus vereinbart hat, im Zusammenhang mit der stationären Behandlung stehende ärztliche Leistungen erbringt, auch dann nach § 6 a GOÄ der Gebührenminderung unterliegt, wenn er diese Leistungen in seiner eigenen Praxis und ohne Inanspruchnahme von Einrichtungen, Mitteln und Diensten des Krankenhauses erbracht hat.
Zwar war bis zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2002 die Frage, ob bei Leistungen externer Ärzte im Auftrag eines Krankenhausarztes der Gebührenanspruch gemäß § 6 a GOÄ zu mindern ist, in Rechtsprechung und Schrifttum äußerst umstritten (vgl. die ausführlichen Darstellungen des Meinungsstandes in dem Urteil des BGH vom 13. Juni 2002, a.a.O. S. 109 f., sowie in dem Urteil erster Instanz vom 13. Februar 2002, S. 10 ff. UA).
Wohl überwiegend wurde die vom Kläger geteilte Auffassung vertreten, Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte, die in eigener Praxis und mit eigenen Mitteln erbracht werden, unterlägen nicht der Minderungspflicht nach § 6 a GOÄ (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 2002, a.a.O. S. 109).
- BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 32.03
Übernahme der Beihilfevorschriften als Landesrecht; Gesetzesvorbehalt; …
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2002 - III ZR 186/01 - (BGHZ 151, 102) seien gemäß § 6 a GOÄ die nach dieser Gebührenordnung berechneten Gebühren auch bei vollstationären privatärztlichen Leistungen, die von "niedergelassenen anderen Ärzten" erbracht würden, um 15 v.H. zu mindern.Mit Urteil vom 13. Juni 2002 - III ZR 186/01 - (BGHZ 151, 102 ff.) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Honoraranspruch eines niedergelassenen anderen Arztes, der auf Veranlassung eines Krankenhausarztes für einen im Krankenhaus behandelten Patienten, der wahlärztliche Leistungen mit dem Krankenhaus vereinbart hat, im Zusammenhang mit der stationären Behandlung stehende ärztliche Leistungen erbringt, auch dann nach § 6 a GOÄ der Gebührenminderung unterliegt, wenn er diese Leistungen in seiner eigenen Praxis und ohne Inanspruchnahme von Einrichtungen, Mitteln und Diensten des Krankenhauses erbracht hat.
Zwar war bis zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2002 die Frage, ob bei Leistungen externer Ärzte im Auftrag eines Krankenhausarztes der Gebührenanspruch gemäß § 6 a GOÄ zu mindern ist, in Rechtsprechung und Schrifttum äußerst umstritten (vgl. die ausführlichen Darstellungen des Meinungsstandes in dem Urteil des BGH vom 13. Juni 2002, a.a.O. S. 109 f., sowie in dem Urteil erster Instanz vom 13. Februar 2002, S. 10 ff. UA).
Wohl überwiegend wurde die vom Kläger geteilte Auffassung vertreten, Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte, die in eigener Praxis und mit eigenen Mitteln erbracht werden, unterlägen nicht der Minderungspflicht nach § 6 a GOÄ (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 2002, a.a.O. S. 109).
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 10 S 1770/08
Minderung des ärztlichen Honoraranspruch, wenn während einer stationären …
Ebenso kann nicht auf die konkrete Kostensituation der Klinik abgestellt werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 13.06.2002 - III ZR 186/01- BGHZ 151, 102).Dem Wortlaut des § 6a GOÄ lässt sich nicht eindeutig entnehmen, nach welchen Kriterien der stationäre Charakter der Leistung beurteilt werden soll, so dass diese Frage durch Auslegung zu klären ist (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 13.06.2002 - III ZR 186/01 - BGHZ 151, 102 -).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 17.09.1998 - III ZR 222/97 - NJW 1999, 868 - Urt. v. 13.06.2002 - III ZR 186/01 - BGHZ 151, 102 -) dient § 6a GOÄ dem Ausgleich der finanziellen Benachteiligung von Patienten mit stationärer privatärztlicher Behandlung.
Aus dieser Zwecksetzung, die im Interesse des stationär aufgenommenen Patienten in einer pauschalierenden Weise Doppelberechnungen von Leistungen vermeiden will, folgt, dass bei der Auslegung des § 6a GOÄ vor allem der systematische Zusammenhang mit der Bundespflegesatzverordnung bzw. dem Krankenhausentgeltgesetz zu beachten ist (vgl. ausdrücklich BGH, Urt. v. 13.06.2002, a.a.O.).
Dementsprechend kann gegen eine Honorarminderung nach § 6a GOÄ nicht eingewandt werden, dass dem Krankenhaus im Einzelfall Kosten in der zu mindernden Höhe nicht entstanden sind (vgl. BGH, Urt. v. 13.06.2002 - III ZR 186/01 - a.a.O.).
- BGH, 10.05.2007 - III ZR 291/06
Einzelabrechnung von Laboratoriumsuntersuchungen im Rahmen einer …
Mit den Entgelten für die allgemeinen Krankenhausleistungen (§ 10 BPflV 1995; § 7 KHEntgG) werden die für die sachgerechte Behandlung des Patienten erforderlichen Leistungen vergütet (vgl. Senatsurteil BGHZ 151, 102, 106).Die Zuziehung von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses auf Veranlassung der Ärzte des Krankenhauses folgt jedoch nach Inhalt und Voraussetzungen dem Muster des § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BPflV 1995 im Rahmen allgemeiner Krankenhausleistungen, und ungeachtet der besonderen ärztlichen Honorierung bleibt es bei der Höhe des Pflegesatzes, so dass Wahlleistungspatienten auf diese Weise über den Pflegesatz auch Leistungen externer Ärzte für Regelleistungspatienten mit bezahlen (vgl. Senatsurteil BGHZ 151, 102, 107, 113 f).
Aus diesem Grund unterliegen auch externe Ärzte, die Leistungen für einen Krankenhauspatienten erbracht haben, der wahlärztliche Leistungen mit dem Krankenhaus vereinbart hat, der Gebührenminderungspflicht des § 6a GOÄ (vgl. Senatsurteil BGHZ 151, 102).
- BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 33.03
Übernahme der Beihilfevorschriften als Landesrecht; Gesetzesvorbehalt; …
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2002 - III ZR 186/01 - (BGHZ 151, 102) seien gemäß § 6 a GOÄ die nach dieser Gebührenordnung berechneten Gebühren auch bei vollstationären privatärztlichen Leistungen, die von "niedergelassenen anderen Ärzten" erbracht würden, um 15 v.H. zu mindern.Mit Urteil vom 13. Juni 2002 - III ZR 186/01 - (BGHZ 151, 102 ff.) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Honoraranspruch eines niedergelassenen anderen Arztes, der auf Veranlassung eines Krankenhausarztes für einen im Krankenhaus behandelten Patienten, der wahlärztliche Leistungen mit dem Krankenhaus vereinbart hat, im Zusammenhang mit der stationären Behandlung stehende ärztliche Leistungen erbringt, auch dann nach § 6 a GOÄ der Gebührenminderung unterliegt, wenn er diese Leistungen in seiner eigenen Praxis und ohne Inanspruchnahme von Einrichtungen, Mitteln und Diensten des Krankenhauses erbracht hat.
Zwar war bis zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2002 die Frage, ob bei Leistungen externer Ärzte im Auftrag eines Krankenhausarztes der Gebührenanspruch gemäß § 6 a GOÄ zu mindern ist, in Rechtsprechung und Schrifttum äußerst umstritten (vgl. die ausführlichen Darstellungen des Meinungsstandes in dem Urteil des BGH vom 13. Juni 2002, a.a.O. S. 109 f., sowie in dem Urteil erster Instanz vom 13. Februar 2002, S. 10 ff. UA).
Wohl überwiegend wurde die vom Kläger geteilte Auffassung vertreten, Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte, die in eigener Praxis und mit eigenen Mitteln erbracht werden, unterlägen nicht der Minderungspflicht nach § 6 a GOÄ (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 2002, a.a.O. S. 109).
- BVerwG, 27.02.2008 - 2 C 27.06
Beamteter Chefarzt; Nebentätigkeit; persönliches Behandlungsrecht; …
Zugleich erhebt das Krankenhaus mit dem Pflegesatz auch von privatärztlich behandelten Patienten Kosten ähnlicher Art (BGH, Urteile vom 17. September 1998 - III ZR 222/97 - NJW 1999, 868 und vom 13. Juni 2002 - III ZR 186/01 - BGHZ 151, 102 ). - BGH, 18.09.2003 - III ZR 389/02
Abrechnung einer PET-Untersuchung mehrerer Körperregionen
Nachdem die Klägerin im Laufe des Berufungsverfahrens von dem Senatsurteil vom 13. Juni 2002 (BGHZ 151, 102) Kenntnis erlangt hatte, in dem der Senat eine Minderungspflicht nach § 6a Abs. 1 Satz 2 GOÄ bei der Behandlung von Krankenhauspatienten auch für den Fall bejaht hat, daß der niedergelassene Arzt seine Leistungen in der eigenen Praxis und ohne Inanspruchnahme von Einrichtungen, Mitteln und Diensten des Krankenhauses erbracht hat, hat sie ihre Berufung zurückgenommen. - LG Heidelberg, 21.12.2012 - 3 S 16/12
Krankenhausvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Wahlleistungsvereinbarung
- BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 1319/02
Keine Verletzung von GG Art 12 Abs 1 durch Gebührenminderungspflicht …
- LG Wuppertal, 26.11.2009 - 9 S 320/08
Vorliegen von Krankenhausleistungen bei Zuziehung von Ärzten außerhalb des …
- OLG Zweibrücken, 10.03.2009 - 5 U 15/08
Arztgebühr: Geltung der GOÄ für einen konsiliarärztlichen Rahmenvertrag
- VGH Bayern, 19.03.2003 - 3 BV 02.791
Beihilferecht; Kürzung des Arzthonorars um 15 % wegen stationärer Behandlung auch …
- LG Heidelberg, 24.06.2013 - 5 S 2/13
Arztgebühren: Honorarminderung des bei stationärer belegärztlicher Behandlung …
- VGH Bayern, 19.03.2003 - 3 BV 02.792
Beihilferecht; Kürzung des Arzthonorars um 15 % wegen stationärer Behandlung auch …
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 4 S 2068/02
Zur Beihilfefähigkeit stationärer Krankenbehandlungskosten im Ausland
- VG Sigmaringen, 28.10.2004 - 6 K 1122/03
Beihilfe - Erstattung von im Ausland entstandenen Aufwendungen
- AG Augsburg, 15.02.2022 - 20 C 2413/20
Leistungen, Arzt, Versicherungsnehmer, Ermessen, Versicherer, Gutachten, …
- LG Nürnberg-Fürth, 22.07.2004 - 4 S 1171/04
Kürzung des Honorars eines externen Arztes bei Leistungen für einen stationär …
- LG Hamburg, 31.10.2013 - 314 O 118/12
Übernahme von Arzthonorar durch die private Krankenversicherung: …
- LG Frankfurt/Main, 15.02.2006 - 15 S 216/05
Rechtsprechung
BGH, 26.04.2002 - BLw 32/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
BGB § 328, LwAnpG §§ 28 Abs. 2, 36, 44
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsbeschwerde - LPG-Mitglied - Abgeltung von Ansprüchen - Rechtsnachfolger - Abgetretenes Recht
- Judicialis
BGB § 328; ; LwAnpG § 28 Abs. 2; ; LwAnpG § 36; ; LwAnpG § 44
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 328 ,; LwAnpG § 28 Abs. 2 §§ 36 44
Rechtsfolgen einer Vereinbarung über die Abgeltung von Ansprüchen aus einer früheren LPG -Zugehörigkeit - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2002, 1183
- NJ 2002, 649
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.09.1957 - V ZR 209/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 32/01
Allenfalls könnte für die Antragsgegnerin aus der Vereinbarung ein Anspruch gegen W. S. entstanden sein, eventuelle Ansprüche gegen sie nicht geltend zu machen (vgl. BGH, Urt. v. 18. September 1957, V ZR 209/55, LM BGB § 328 Nr. 15).Gegen die Wirksamkeit einer solchen Abrede bestehen keine Bedenken (BGH, Urteil vom 18. September 1957, aaO).
- BGH, 21.06.1994 - XI ZR 183/93
Verzicht auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen aus einem Wechsel
Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 32/01
Diese Klausel bewirkt schon deswegen nicht den Untergang der Ansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz, weil die Vereinbarung nicht mit der Antragsgegnerin geschlossen wurde; ein Erlaß von Forderungen zugunsten Dritter ist jedoch nicht möglich (BGHZ 126, 261, 266). - BGH, 07.11.1997 - LwZR 1/97
Kein unbeschränkter Bestandsschutz für fehlerhaft umgewandeltes LPG-Unternehmen
Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 32/01
Im streitigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann aber ein Antrag nach § 256 ZPO analog auch auf die Feststellung gerichtet sein, daß zwischen dem Antragsgegner und einem Dritten ein Rechtsverhältnis bestehe oder nicht bestehe, wenn dies zugleich für die Rechtsbeziehungen der streitenden Parteien von Bedeutung ist, der Antragsteller an einer alsbaldigen Klärung dieser Frage ein rechtliches Interesse hat und das Umwandlungs- oder Gesellschaftsrecht für die Austragung eines solchen Streits keine abschließende Regelung trifft (Senat, BGHZ 137, 134, 136 f; Senatsbeschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, AgrarR 1998, 21, 22).
- BGH, 16.06.2000 - BLw 30/99
Abtretung des Abfindungsanspruchs
- BGH, 16.06.2000 - BLw 19/99
Sittenwidrigkeit einer Abfindungsvereinbarung
Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 32/01
Der Verzicht auf eine Forderung ist nämlich nur dann sittenwidrig, wenn er sich nach der Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck seinem Gesamtcharakter nach als nicht mit den guten Sitten vereinbar darstellt (Senatsbeschl. v. 16. Juni 2000, BLw 19/99, WM 2000, 1762, 1763). - BGH, 07.11.1997 - BLw 26/97
Gegenstand einer Zwischenfeststellung im Verfahren der streitigen freiwilligen …
Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 32/01
Im streitigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann aber ein Antrag nach § 256 ZPO analog auch auf die Feststellung gerichtet sein, daß zwischen dem Antragsgegner und einem Dritten ein Rechtsverhältnis bestehe oder nicht bestehe, wenn dies zugleich für die Rechtsbeziehungen der streitenden Parteien von Bedeutung ist, der Antragsteller an einer alsbaldigen Klärung dieser Frage ein rechtliches Interesse hat und das Umwandlungs- oder Gesellschaftsrecht für die Austragung eines solchen Streits keine abschließende Regelung trifft (Senat, BGHZ 137, 134, 136 f; Senatsbeschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, AgrarR 1998, 21, 22).
- BGH, 19.06.2012 - II ZR 241/10
Vermögensrückübertragungsanspruch bei fehlgeschlagener Umwandlung einer LPG in …
Eine solche Erledigungsklausel enthält ein pactum de non petendo zugunsten der Klägerin (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 32/01, VIZ 2002, 528, 529). - OLG Rostock, 20.11.2008 - 3 U 158/08
Grundbuchbereinigung: Auslegung der Verpflichtung einer Vertragspartei eines …
Ein Erlassvertrag zugunsten Dritter, auf den § 328 BGB angewendet werden kann, wird jedoch von der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur nicht zugelassen (…BGH Urt. v. 21.06.1994, XI ZR 183/93, BGHZ 126, 261 = NJW 1994, 2483; BGH, Beschl. v. 26.04.2002, BLw 32/01, VIZ 2002, 528 = MDR 2002, 1183;… Palandt/Grüneberg, BGB, 67. Aufl., Rn. 8 vor § 328).So erstreckt es sich auch auf Dritte, wenn diese bereits in der Vereinbarung genannt werden (BGH, Beschl. v. 26.04.2002, BLw 32/01, VIZ 2002, 528 = MDR 2002, 1183;… BGH, Urt. v. 25.05.1993, VI ZR 272/92, MDR 1993, 848).
- LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 145/09
Verletzung eines Europäischen Patents betreffend eine Medizinprodukt zur …
a) Zwar herrscht in Schrifttum und Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass Einzel- und Gesamtrechtsnachfolger an die gängigsten Prozessverträge - Schiedsvereinbarungen und Zuständigkeitsvereinbarungen - gebunden sind (…für viele Geimer , Internationales Zivilprozessrecht, 5. Auflage 2005, Rn. 3816 u. 1723 m.w.N.), allerdings beziehen sich die hierzu ergangenen Entscheidungen allesamt auf Zessionare schuldrechtlicher Ansprüche aus Verträgen, die entweder eine Schiedsklausel (…BGH, Urt. v. 02.03.1978 - III ZR 99/76 - NJW 1978, 1585;… BGH, Urt. v. 20.03.1980 - III ZR 151/79 - NJW 1980, 2022; BGH;… Urt. v. 13.01.2005 - III ZR 265/03 - NJW 2005, 1125), eine Prorogation (BayObLG, Beschluss v. 11.04.2001, 4 Z AR 29/01 - NJW-RR 2002, 359) oder tatsächlich ein pactum de non petendo (BGH, Beschluss v. 26.04.2002 - BLw 32/01 - VIZ 2002, 528) zum Gegenstand hatten.
- LG Heidelberg, 11.08.2010 - 5 O 307/09
Vertragsvermittlung: Honorarklage eines Fußball-Spielervermittlers
Eine solche Regelung könnte einen einredeweise geltend zu machenden Anspruch des Beklagten schaffen, Forderungen nicht gerichtlich geltend zu machen ( pactum de non petendo zu Gunsten Dritter, vgl. BGH vom 18.9.1957 - Az. V ZR 209/55 - und BGH vom 26.4.2002 - Az. BLw 32/01), oder könnte als Schiedsvereinbarung zu Gunsten Dritter (vgl. OLG Düsseldorf vom 19.5.2006 - Az. I-17 U 162/05, 17 U 162/05 - Abs.-Nr. 28 m.w.N.) auszulegen sein. - OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W (Lw) 4/06
Landwirtschaftsanpassung im Beitrittsgebiet: Umwandlung einer LPG in eine GmbH & …
In der Begründung des Antrages heißt es, gestützt auf den Beschluss des Senates vom 28. Juni 2001 Aktenzeichen 5 W (Lw) 9/01 (BGH Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 32/01), dass die Umstrukturierung der LPG in die Klägerin gescheitert sei, weil ihre Identität und Kontinuität nicht gewahrt sei. - OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W (Lw) 3/06
Landwirtschaftsanpassung im Beitrittsgebiet: Umwandlung einer LPG in eine GmbH & …
In der Begründung des Antrages heißt es, gestützt auf den Beschluss des Senates vom 28. Juni 2001 Aktenzeichen 5 W (Lw) 9/01 ( BGH Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 32/01), dass die Umstrukturierung der LPG in die Klägerin gescheitert sei, weil ihre Identität und Kontinuität nicht gewahrt sei. - OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W (Lw) 5/06
Landwirtschaftsanpassung im Beitrittsgebiet: Umwandlung einer LPG in eine GmbH & …
In der Begründung des Antrages heißt es, gestützt auf den Beschluss des Senates vom 28. Juni 2001 Aktenzeichen 5 W (Lw) 9/01 ( BGH Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 32/01), dass die Umstrukturierung der LPG in die Klägerin gescheitert sei, weil ihre Identität und Kontinuität nicht gewahrt sei. - OLG Naumburg, 30.10.2002 - 2 Ww 17/02
Zur Möglichkeit einer Inanspruchname von (Teil-)rechtsnachfolgern einer LPG , …
b) Allerdings kann die zwischen einem ehemaligen LPG-Mitglied und einem Dritten geschlossene Vereinbarung über die Abgeltung aller Ansprüche aus der früheren LPG-Zugehörigkeit für den nicht an der Vereinbarung beteiligten Rechtsnachfolger der LPG einen eigenen Anspruch begründen, dass auch gegen ihn keine weiteren Forderungen geltend gemacht werden (vgl. BGH, Beschl. v. 26.04.2002, BLw 32/01, ähnlich schon: BGH, Urt. v. 18.09.1957, V ZR 209/55, LM BGB § 328 Nr. 15). - OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W Lw 3/06
Antrag auf Feststellung der identitätswahrenden Umwandlung einer LPG in eine KG - …
In der Begründung des Antrages heißt es, gestützt auf den Beschluss des Senates vom 28. Juni 2001 Aktenzeichen 5 W (LW) 9/01 ( BGH Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 32/01), dass die Umstrukturierung der LPG in die Klägerin gescheitert sei, weil ihre Identität und Kontinuität nicht gewahrt sei.